Die Kanzlei Heidenreich steht allen Unternehmen, Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften und Gewerbetreibenden, die sich mit Ihrer Unternehmung vor oder bereits inmitten einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, mit Ihrer mehrfach ausgezeichneten Beratungsqualität voll umfänglich zur Verfügung.
Ein umfassendes und vollständiges Sanierungskonzept dient als optimale Grundlage zur Krisenbewältigung zu erfassen.
Bei der Restrukturierung geht es darum, interne und externe Faktoren für die wirtschaftliche Schieflage zu identifizieren.
Das Amt des Geschäftsführers ist nicht nur mit vielen Rechten, sondern auch mit vielen Pflichten verbunden.
Liquidation ist die Abwicklung einer Gesellschaft durch den Verkauf aller Vermögensgegenstände, der Begleichung aller Schulden und die Verteilung der verbleibenden Geldmittel.
Das Insolvenzverfahren dient der Befriedigung der Insolvenzgläubiger. Es ist ein Gesamtvollstreckungsverfahren, d.h. es unterliegt grundsätzlich das gesamte schuldnerische Vermögen dem Insolvenzbeschlag.
Mithilfe des Schutzschirmverfahrens soll es in eine Krise geratene Unternehmen ermöglicht werden, in vorläufiger Eigenverwaltung innerhalb von maximal drei Monaten „wieder auf die Beine zu kommen“.
Befinden Sie, Ihr Unternehmen oder ein Geschäftspartner sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten? Werden Sie in Haftung genommen? Zögern Sie nicht, sondern rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
In einem persönlichen oder telefonischen Gespräch klären wir mit Ihnen Ihre Problem- sowie Zielvorstellung.
Wir erarbeiten im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Lösung für Ihr Problem, zeigen Ihnen Ihre Optionen auf und stehen bei der Umsetzung zur Seite.
Wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Gesellschafter in allen Krisensituationen, also vor und während des Insolvenzverfahrens. Die Pflichten und (persönlichen) Haftungsrisiken eines Geschäftsführers in der wirtschaftlichen Krise sind erheblich. Bei einer Verletzung dieser Pflichten drohen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Insbesondere bei einem verspätet gestellten Insolvenzantrag besteht ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch der ggf. durch den Insolvenzverwalter geltend gemacht wird.
Die einzelnen Haftungstatbestände finden Sie hier.
Wir begleiten Sie in der kritischen Phase Ihres Unternehmens, unabhängig davon, ob ein Liquiditätsengpass besteht, die Insolvenzreife bereits eingetreten ist, ein Insolvenzantrag gestellt oder das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.
Besonderes Augenmerk unserer Beratung ist die Vermeidung Ihrer persönlichen Inanspruchnahme. Es gilt primär Ihr persönliches Vermögen zu schützen. Wir empfehlen daher umgehend bei Vorliegen der ersten Krisenanzeichen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Zudem haben wir uns auf die Sanierung von Unternehmen spezialisiert. Ob vorinsolvenzrechtlich oder mit den rechtlichen Möglichkeiten der Insolvenzordnung, z.B. mit dem Schutzschirmverfahren, der Eigenverwaltung, dem Insolvenzplanverfahren oder der übertragenden Sanierung.
Wir finden für Ihr Unternehmen den richtigen Weg aus der Krise oder erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Strategie, um zumindest die ertragsfähigen Teile Ihres Unternehmens zu retten.
- Beratung und Vertretung bei der geordneten Liquidation von Unternehmen zur Vermeidung von Insolvenzen
- Rechtliche Betreuung bei der Sanierung insolvenzgefährdeter Unternehmen
- Beratung und Vertretung bei Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen incl. Insolvenzantragstellung
- Beratung und Vertretung bei insolvenzrechtlichen Haftungsansprüchen
- Vertragsrecht im insolvenzrechtlichen Kontext (Unternehmensverkäufe – Asset Deals und Share Deals ), sonstige wirtschaftsrechtliche Verträge mit insolvenzrechtlichen Bezug
- Vertretung von Gläubigerinteressen in der Insolvenz des Schuldners (Geltendmachung von Sicherheiten, Forderungsanmeldungen, etc.)
- Beratung und Vertragsgestaltung bei der insolvenzfesten Sicherung von Vermögen
- Erarbeitung von Sanierungs– und Restrukturierungsansätzen im Unternehmen
- Beratung im Umgang mit in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Geschäftspartnern
Die Abrechnung der Beratungsmandate erfolgt nach individueller, fallbezogener Vereinbarung.
NEHMEN SIE KONTAKT AUF!
Gerne können Sie über unten stehendes Formular Kontakt aufnehmen. Oder rufen Sie uns an unter der Nummer: