LIQUIDATION
- Prüfung der Gegenbenheiten
- Beratung bei Durchführung
- Begleitung bis zum Schluss
„Die Liquidation bietet im Vergleich zum Insolvenzverfahren weniger Reputationsverlust und grundsätzlich mehr Einflussmöglichkeiten.“
Marc Heidenreich
Ziel
Ziel einer Liquidation (auch Abwicklung genannt) ist die Vollbeendigung von Gesellschaften (GmbH, AG, KG, KGaA, OHG, GbR, etc.), Genossenschaften und Vereinen an deren Ende die Löschung aus dem Register erfolgt sowie die Verteilung des restlichen Vermögens an die Gesellschafter bzw. Mitglieder.
Voraussetzungen
Einer Liquidation hat die Auflösung voranzugehen; sei es aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, durch gerichtliches Urteil, behördliche Anordnung, Beschluss oder kraft Gesetzes.
Eine Liquidation ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Gesellschaft, Genossenschaft oder der Verein nicht insolvent ist. In diesem Fall ist ein Insolvenzantrag zu stellen. Wird dieser Antrag jedoch mangels verfahrenskostendeckender Masse abgelehnt und die Gesellschaft, etc. nicht aufgrund Vermögenslosigkeit gelöscht, ist eine Liquidation durchzuführen. Gleiches gilt ebenfalls, wenn sich nach einer Löschung wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist.
Nur wenn wir zu 100% ehrlich zueinander sind, können die besten Lösungen für Sie entwickelt werden. Wir verstehen wie schwer die Zeit einer Krise für Sie sein kann. Daher ist Vertrauen der Schlüssel zum Erfolg.
Wir verfügen über akademisches Theoriewissen und erarbeiten Lösungskonzepte mit maximal praktischer Anwendbarkeit. Nur so können wir für Nachhaltigkeit z.B. in der Fortführung des Geschäftsbetriebes sorgen.
Vielleicht bekommen Sie nicht immer das zu hören, was Sie hören möchten – dafür aber das, was Sie hören müssen und Sie wieder zurück auf Kurs bringt.
Wir stellen unsere gesamte Expertise jedem unserer Mandanten uneingeschränkt und in vollem Umfang zur Verfügung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens sind oder selbständig tätig sind.
Verfahren
Während der Liquidation werden – auch bei der Möglichkeit neue Verträge zu schließen – alle laufenden Geschäfte beendet. Das Vermögen der Gesellschaft, der Genossenschaft bzw. des Vereins wird mit dem Ziel veräußert, dass nach Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten, das dann nur noch in Geld bestehende Vermögen, an die Gesellschafter bzw. Mitglieder zu verteilen.
Grundsätzlich erfolgt die Liquidation durch die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer. Allerdings besteht die Möglichkeit, abweichend hiervon einen oder mehrere Liquidatoren zu bestimmen, wobei gewisse Einschränkungen bei der Auswahl des Liquidators zu beachten sind. So muss dieser beispielsweise bei der GmbH die gleichen Anforderungen erfüllen, die an den Geschäftsführer gestellt werden.
Unsere Leistung
Wir prüfen für Sie in diesem Zusammenhang, ob die Liquidation Ihres Unternehmens/Vereins bzw. Genossenschaft der für Sie bestmögliche Weg ist und beraten Sie sowohl bei der Auflösung wie auch im Rahmen der Abwicklung über Ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten und helfen bei der Auswahl der Liquidatoren.
Gerne können Sie über unten stehendes Formular Kontakt aufnehmen. Oder rufen Sie uns an unter der Nummer: